Hauptmenü:
Realsatire: Die Qual der Wahl……oder die merkwürdige Rechtsauffassung vonmöglicherweise parteihörigen Magistratsbediensteten…Vorgeschichte: Die 4 im Gemeinderat der Stadt Wels vertretenen politischen Parteien (SP. FP, VP, Grüne) mauschelten untereinander ein „Fairnessabkommen für die Wahl des Landtages, Gemeinderates und des Bürgermeisters 2015“ ab. Darin steht löbliches als auch skurriles, beispielsweise
- dass „persönliche Angriffe diffamierenden Charakters. besonders das Privatleben betreffend, gegen Wahlwerber und Funktionäre der politischen Parteien (...)“ unterlassen werden,
- Die Parteien verpflichten sich, die Gesamtzahl der zur Aufstellung gelangenden Plakatständer für alle wahlwerbenden Parteien nicht zu überschreiten, für alle wahlwerbenden Parteien je 130
- zeitlicher Beginn für die Aufstellung der Plakatständer: 21.8.2015
- keine Plakatständer in den Fußgängerzonen und innerhalb von Kreisverkehren
- darauf zu achten, dass die Plakatständer sich nicht störend auf das Stadtbild auswirken und auf die Bevölkerung und das Geschäftsleben keinen störenden Einfluss haben
in den Fußgängerzonen, Vorplätzen oder am Marktgelände werden je 5 Veranstaltungen vereinbart [je 5 pro Partei, nicht etwa maximal 5!] …aber nicht an diesen Standplätzen während der Veranstaltungen Shopping Night (8.Mai 2015), Genuss in Wels mit [sic] SchoppingNight (5. und 6. Juni 2015), Businessrun (19.Juni 2015) Innenstadtradkriterium (29.Juli 2015), Schnäppchenmarkt (1.August 2015), Shopping Night und Weinfest (3. und 4. September 2015), „ein kleiner einzelner Tisch fällt nicht unter den Begriff der Veranstaltung im Sinne dieser Bestimmung. Das Durchgehen und Verteilen von Flyern fällt nicht unter diese Bestimmung“. [der gelernte Österreicher ekennt daraus, dass die Wahlveranstaltungen dann eben nicht an diesen Standplätzen stattfinden werden, sondern am Gehsteig daneben und das übliche Herumstehen/Durchgehen und Flugblätter- und Kugelschreiberverteilen eh nicht unter die Bestimmung fällt. Außerdem unterzeichneten die Parteienvertreter das alles erst am 30. Juni, da war die Hälfte der Veranstaltungen eh schon vorbei]- Wahlplakate sind nur bis zu einer Größe von höchstens 90 cm x 130 cm zulässig [jetzt sieht man aber immer öfter 8-Bogen-Plakate und 16-Bogen-Plakate der Landeshäuptlingspartei, ist damit nur der einzelne Bogen gemeint oder der XXXL-Plakatständer?]
Aber:
- Auf Werbemittel aus Karton, Kunststoff oder ähnlichem Material bei Lichtmasten, Verkehrszeichen, Signalanlagen usw. wird verzichtet, Kunststoffständer und Zeitungstaschen sind jedoch zulässig.
- die Parteien verpflichten sich, von einer Transparentwerbung auf öffentlichem Grund Abstand zu nehmen.
- Die das Wahlübereinkommen abschließenden Parteien laden alle anderen wahlwerbenden Parteien oder Gruppierungen [sic] ein, diesem Fairnessübereinkommen beizutreten.
Wenn man als etablierte Partei (SP, FP, VP, GRÜNE und NEOS) am üppigen Tropf der Parteienförderung hängt, kann man leicht »fair« sein und teure Wahlwerbung bevorzugen (Plakatständer sind teuer für erstmals Antretende, aber billig für alle, die sie schon in früheren Wahlkämpfen verwendet haben, Werbemittel aus Karton wie im Wiener Wahlkampf oder Spruchbänder sind kostengünstiger für erstmals Antretende). Und üblicherweise werden „Verträge“ unter allen Vertragspartnern ausgehandelt, sonst könnte leicht der Verdacht des Aufpressen eines sittenwidrigen Knebelvertrags durch die Etablierten und Großen aufkommen.
Die Transparente und dieses „freiwillig“ zu schließende „Fairnessabkommen“ führten zu einem eigenwilligen Briefverkehr, um die für die etablierten Parteien unbequemen Transparente in der Vorwahlzeit wegzukriegen. (im Grunde sollte es dem Magistrat als Verwalter des öffentlichen Gutes egal sein, was die etablierten politischen Parteien untereinander ausmauscheln, aber wie „gelernte Österreicher“ wissen, könnten gewisse Eigenwilligkeiten darauf zurückzuführen sein, dass man einen Magistratsposten eher bekommt, wenn man das richtige Parteibuch hat und man/frau dafür ewigen Dank und vorauseilenden Gehorsam schuldet. Warum bloß stimmt das Wahlergebnis bei den Personalvertreterwahlen so gar nicht mit den Wahlergebnissen der allgemeinen Wahlen überein?)In Anlehnung an Gerhard Bronners volkstümliches Lied „Heute zieht der gschupfte Ferdl frische Socken an, grün und gelb gestreift das ist ja wieder so modern“ befanden wir:„Hätten die Vertreter der im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien in ihrem Wahlübereinkommen vereinbart, im Wahlkampf die Bekleidung mit gelb-grün-gestreiften Socken zu unterlassen, könnte ebenso daraus nicht abgeleitet werden, dass die Stadt Wels für das Tragen von gelb-grün-gestreiften Socken eine Genehmigung erteilen oder nicht erteilen dürfte oder Dritten das Nichttragen vorschreiben darf, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt und das Ganze ein mehr oder minder freiwilliger Akt war. Und ebenso gibt es keine Rechtsgrundlage für die Untersagung des Anbringens der Spruchbänder der Bürgerinitiative.“oder:Ich sehe bei Zulassung von Werbetafeln und Nichtzulassung eines Spruchbandes, sowie wenn die zum Gemeinderat kandidierenden Parteien in Herstellung, Unterhalt und Plakatierung teure Plakatständer vereinbaren und gleichzeitig auf kostengünstigere Wahlwerbung verzichten (weil sie durch Parteienförderung finanziert werden) und die verpflichtende Anwendung dieses freiwilligen Übereinkommens auf Dritte,o eine Verletzung der freien Meinungsäußerung laut EMRK,o Verletzung der Chancengleichheit nach Art 1 B-VGo Begünstigung einzelner wahlwerbender Parteien (VfSlg 4527/1963)o Verletzung des Pluralitätsgebots des Parteiengesetzes (vgl §1 ParteienG 1975: Bekenntnis zur Vielfalt politischer Parteien).o resp. Parteilichkeit gem. $5(5) OÖ Kommunalwahlordnungo und zudem eine gröbliche sittenwidrige Benachteiligung gemäß §879 ABGB.Genügend Argumente? Wie werden die unabhängigen Beamten des Magistrats entscheiden?Für Interessierte der komplette bisherige blütenreiche Schriftverkehr (nachträglich teilweise in Fettdruck gesetzt):
Plötzlich übers Wochenendeerschienen 2 Transparente bei den Unterführungen.Mail an den Magistrat: